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   BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 272/94   

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https://dejure.org/1994,2421
BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 272/94 (https://dejure.org/1994,2421)
BAG, Entscheidung vom 08.09.1994 - 6 AZR 272/94 (https://dejure.org/1994,2421)
BAG, Entscheidung vom 08. September 1994 - 6 AZR 272/94 (https://dejure.org/1994,2421)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1995, 1004
  • BB 1995, 208
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 821/93

    Stufenfindung bei Höhergruppierung infolge Tarifänderung

    Auszug aus BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 272/94
    Die auf Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsstufe gerichtete Klage ist zulässig, weil sich die Höhe der Vergütung des Klägers in Zukunft ändern kann (vgl. BAG Urteil vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 821/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Insoweit schließt der erkennende Senat sich den überzeugenden Ausführungen des Vierten Senats im Urteil vom 15. Juni 1994 (- 4 AZR 821/93 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu B 2 c der Gründe) an, auf die er zur Vermeidung von Wiederholungen verweist.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 272/94
    Auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten sind sie unbedenklich, wenn sie sich aus dem System einer Gesamtregelung rechtfertigen und dabei entstehende Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen (BVerfGE 80, 297, 311; 84, 348, 365; 87, 1, 47).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 272/94
    Auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten sind sie unbedenklich, wenn sie sich aus dem System einer Gesamtregelung rechtfertigen und dabei entstehende Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen (BVerfGE 80, 297, 311; 84, 348, 365; 87, 1, 47).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 272/94
    Auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten sind sie unbedenklich, wenn sie sich aus dem System einer Gesamtregelung rechtfertigen und dabei entstehende Ungerechtigkeiten nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen (BVerfGE 80, 297, 311; 84, 348, 365; 87, 1, 47).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 272/94
    Solche unumgänglichen Stichtagsregelungen wurden in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bisher immer als zulässig angesehen (z.B. BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 10. April 1984 - 3 AZR 57/82 - AP Nr. 64 zu § 242 BGB (Gleichbehandlung).
  • BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 57/82

    Hausbrandkohle - Barabgeltung

    Auszug aus BAG, 08.09.1994 - 6 AZR 272/94
    Solche unumgänglichen Stichtagsregelungen wurden in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bisher immer als zulässig angesehen (z.B. BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 10. April 1984 - 3 AZR 57/82 - AP Nr. 64 zu § 242 BGB (Gleichbehandlung).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

    Dies gilt auch für die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Vergütung nach bestimmten, zwischen den Parteien streitigen Stufen einer zwischen den Parteien unstreitigen Vergütungsgruppe (15. Juni 1994 - 4 AZR 821/93 - AP BAT § 27 Nr. 4 = EzBAT BAT § 27 Abschnitt A-VKA Nr. 2, zu A 2 der Gründe; BAG 8. September 1994 - 6 AZR 272/94 - AP BAT § 27 Nr. 6 = EzBAT BAT § 27 Abschnitt A-VKA Nr. 1, zu I der Gründe).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Der Feststellungsantrag führt zu einem wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis, weil sich die Höhe des Ortszuschlags der Klägerin in Zukunft ändern kann (vgl. BAG 15. Juni 1994 - 4 AZR 821/93 - AP BAT § 27 Nr. 4 und Senat 8. September 1994 - 6 AZR 272/94 - AP BAT § 27 Nr. 6).
  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 508/01

    Stufenfindung bei Höhergruppierung - Wegfall von Zulagen

    Der Feststellungsantrag führt zu einem wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis, weil sich die Höhe der Vergütung des Klägers in Zukunft ändern kann (vgl. BAG 15. Juni 1994 - 4 AZR 821/93 - AP BAT § 27 Nr. 4; 8. September 1994 - 6 AZR 272/94 - AP BAT § 27 Nr. 6).
  • BAG, 13.11.1996 - 4 AZR 291/95

    Stufenfindung bei Höhergruppierung infolge Tarifänderung

    Dies hat der Senat wiederholt für § 27 Abschnitt A Abs. 2 Unterabs. 1 BAT/VKA und § 6 des Tarifvertrages zur Änderung der Anlage 1 a BAT /VKA vom 24. April 1991 entschieden (Urteil des Senats vom 15. Juni 1994 - 4 AZR 821/93 - AP Nr. 4 zu § 27 BAT ; Urteil des Senats vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 909/93 - n. v.; ebenso Urteil des Sechsten Senats vom 8. September 1994 - 6 AZR 272/94 - AP Nr. 6 zu § 27 BAT ).
  • LAG Hessen, 23.10.2009 - 3 Sa 1211/08

    Stufenzuordnung nach Übergangsrecht zum TVöD

    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse für den Antrag zu 2) besteht auch, soweit der Kläger die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Vergütung nach einer bestimmten, zwischen den Parteien streitigen Stufe einer zwischen den Parteien unstreitigen Vergütungsgruppe begehrt (BAG 15. Juni 1994 - 4 AZR 821/93 - AP BAT § 27 Nr. 4 = EzBAT BAT § 27 Abschnitt A-VKA Nr. 2, zu A 2 der Gründe; 8. September 1994 - 6 AZR 272/94 - AP BAT § 27 Nr. 6 = EzBAT BAT § 27 Abschnitt A-VKA Nr. 1, zu I der Gründe; 25. Januar 2006 - 4 AZR 613/04 - AP BAT-O § 27 Nr. 4, zu B II der Gründe ) .
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